Überkommenes rechtsstaatliches Modell? ________________________ Klaus Richter (Legal Adviser beim Internet Service Provider Nextra) nannte Realisierungsmöglichkeiten von Datenschutz an der Schnittstelle UserInnen/Provider vor. Gerade hinsichtlich des Datenschutzes betrachtet er die rechtliche Lösung als eine oft sehr schlechte. So bezeichnete er das heuer in Kraft getretene neue Datenschutzgesetz als "Überwachungsgesetz mit Generalklausel, die die Schutzwürdigkeit von Daten dann ausnimmt, wenn diese Daten für die Auftraggeber des öffentlichen Bereichs eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe sind." Richter ortete im neuen Gesetz nicht nur Etikettenschwindel, sondern sieht gleichzeitig Zensurbestimmungen eingeführt, da die ISP-Berufsverbände Verhaltensregeln auszuarbeiten haben, diese aber nur nach Genehmigung durch den Bundeskanzler veröffentlichen dürfen. Insbesondere in Zusammenhang mit globaler Vernetzung scheint das rechtsstaatliche Modell an seine Grenzen zu geraten. Zusehends werden nicht mehr Tatbestand und Rechtsfolge normiert, sondern politische Zielvorgaben. Die ReguliererInnen selbst sehen ihre Möglichkeiten schwinden und setzen daher auf Selbstregulierung. In der Gesamtbetrachtung ist die Rechtsordnung - einschließlich der Datenschutzkommission, die durchschnittlich lediglich 30 Fälle im Jahr löst - offensichtlich nicht der Ort, an dem UserInnen geeignete Lösungen für ihre Datenschutzbedürfnisse finden. Datenschutz an der Schnittstelle UserIn/Provider. Klaus Richter sieht Möglichkeiten für den Datenschutz dort, wo ihm Warencharakter verliehen wird. Durch die Vergabe von Datenschutzgütesiegeln werde der Datenschutz zur Dienstleistung. Provider werden diese Dienstleistung zur Verfügung stellen, Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus ökonomischen, müssten sie deshalb daran interessiert sein, das Datenschutzgütesiegel zu tragen. Das Vertrauen der UserInnen zu ihrem Provider beruhe schließlich auf der Gewissheit, dass die übermittelten Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes sicher sind und nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergegeben werden. Datenschutz als Ware ist eine Lösung, die zu KonsumentInnen gewordene UserInnen vorfinden kann. Voraussetzung für diese Realisierungsmöglichkeit von Datenschutz sei es jedoch, dass die UserInnen soweit aufgeklärt sind, um diese Dienstleistung entsprechend nachfragen bzw. als KonsumentenschützerInnen Gütesiegel vergeben.