Brigitte Zarzer Bald neue Überwachungsgesetze in der rechts-konservativ regierten Alpenrepublik Warum immer in die Ferne schweifen, wenn das Unheil doch so nahe liegt. Im Nachbarland Österreich sollen Militärgeheimdienste und Staatspolizei (Stapo) demnächst mehr Befugnisse erhalten. Das Abhören von Handys wird den staatlichen Organen ebenso erleichtert wie die Durchleuchtung kritischer Bürger, Journalisten und deren privates Umfeld auf bloßen Verdacht hin. Desweiteren können Dienstgeber künftig Auskünfte über Arbeitnehmer gegen Bezahlung von der Staatspolizei einholen. Wer aber kontrolliert die Kontrollore, fragen der Datenschutzrat, Oppositionspolitiker und Journalisten. Dass die Gesetze ohne ausführliche Verhandlungen in Expertenausschüssen bereits im Juli verabschiedet werden sollen, ruft Aktionisten auf den Plan. Aus Protest verschickt beispielsweise der grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz neuerdings SMS am laufenden Band. "PSST! Dieses SMS liest der Minister mit. Strasser (Anm. d. Red: Österreichischer Innenminister) läßt Handys abhören. Aufpassen. Überwachungsstaat. Ihr Peter Pilz", lautet der Text. Mit dieser SMS-Welle will der Grüne darauf aufmerksam machen, dass der österreichische Staat alles daransetzt, um möglichst uneingeschränkt Handys abhören zu können. "So werden IMSI-Catcher eingesetzt, über die Handytelefonate belauscht werden können, weiters sollen die Handy-Netz-Betreiber gezwungen werden, unkontrollierten technischen Zugang zur ihren Switch-Centern zu erteilen, womit dem Staat ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt wird, jedes beliebige GSM-Telefonat zu verfolgen", heißt es in einer diesbezüglichen Pressaussendung. In Erwägung gezogen werden entsprechende Geheimdienstgesetze schon des längeren. Ursprünglich verfolgte man das Ziel, insbesondere den beiden militärischen Geheimdiensten einen rechtlichen Rahmen zu geben. Denn bisher konnten diese so gut wie im rechtsfreien Raum agieren. Nicht einmal über Personalstärke, technische Ausstattung etc. gaben die zuständigen Minister relevante Auskunft. Die österreichischen Geheimdienste gelten aber als besonders aufgebläht und weltweit ausgesprochen gut vernetzt (Stichwort Enfopol sowie CIA und BND), zumal Wien nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund der Nähe zu den Ostblockländern Drehscheibe im internationalen Spionagezirkel war. Eine Regelung der Befugnisse der Militärdienste wäre demnach längst überfällig. Hinzu traten dann noch die Wünsche der Staatspolizei, die unter Berufung auf die rasante technologische Entwicklung eine Erweiterung der Befugnisse für sich reklamierte. Jetzt stehen jedoch ausgesprochen problematische Gesetzesvorschläge im Raum. Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beispielsweise enthält Bestimmungen zur "Erweiterten Gefahrenabwehr". Danach könnte auch ohne konkreten Tatverdacht das sogenannte "Vorfeld" überwacht werden. Damit ist die Justiz ausgeschaltet, die Polizei darf erst mal tun, was sie für richtig hält, warnen Experten. Der Anwendungsbereich wird entgegen anderes lautenden öffentlichen Beteuerungen der Regierungsparteien nicht auf die "Organisierte Kriminalität" beschränkt, sondern im Gesetzesentwurf durch den diffusen Begriff "kriminelle Verbindung" abgedeckt. Die Erläuterungen zur Novelle verraten, wer gemeint ist: "religiöse und weltanschauliche Gruppierungen". Oppositionspolitiker, polizei- und militärkritische Gruppen, Tierschützer, Umweltaktivisten, Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und Bürgerrechtsvereinen, Journalisten sowie deren persönliches Umfeld könnten unversehens und ganz legal ins Visier der Geheimdienste geraten. Der Entwurf zum Militärbefugnisgesetz redet erst gar nicht lange um den heißen Brei herum. "So fällt darunter etwa 'die Auswertung von Zeitschriften, insbesondere das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen' (...) Weiters gehören zu der in Rede stehenden Teilaufgabe der militärischen Landesverteidigung auch sowohl die Beobachtung von einzelnen Aktivitäten als auch die Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenüberstehen", heißt es wörtlich. Indes meldete auch der österreichische Datenschutzrat Bedenken an. "Verfassungswidrig, überschießend und in Sachen Grundrechtseinschränkungen als zu weitgehend", lautet das vernichtende Urteil. Mangelnde Kontrolle der Kontrollore, sagen namhafte Juristen. Die konservative Tageszeitung "Die Presse" zitierte einen hochrangigen Beamten des Justizministeriums. Roland Miklau befürchtet, dass nach der Regierungsvorlage die überwachenden Dienststellen die "Wissbegierde" der Kontrollore "allzusehr einschränken könnnten". So sollen die Rechtsschutzbeauftragten keine Information über Umstände erhalten, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde. Dass beim sogenannten "kleinen Lauschangriff" - sprich: ein Gesprächspartner trägt ein Mikrofon - keine begleitenden Kontrollen vom Gesetzgeber vorgesehen sind, sorgt zusätzlich für Aufregung. Die Sicherheitssprecher der Sozialdemokraten und Grünen fordern, dass die Rechtsschutzbeauftragten dem Nationalrat unterstellt werden. Denn die derzeit geplante Einsetzung eines Rechtsschutzbeauftragten sei realiter ein "Witz", hätte er doch eigentlich nichts zu melden und würde noch dazu von der jeweiligen Regierung bestimmt. Die europaweit umstrittene FPÖ-ÖVP Koalition könnte sich dann die Kontrollinstanz selbst aussuchen. Und das in Zeiten, in denen die gemäßigt-konservative Regierungspartei, die Österreichische Volkspartei (ÖVP), laut über einen Eingriff ins Demonstrationsrecht, konkret über ein Verbot der wöchentlichen Anti-Regierungs-Demonstration nachdenkt. Das in Zeiten, in denen der rechte Part der Regierung, die Freiheitlichen (FPÖ), mit der Stimme des Populisten Jörg Haider, strafrechtliche Verfolgung von Abgeordneten anregt, die das Ansehen Österreichs im Ausland schädigen würden und der amtierende Justizminister diese Idee auch noch für verfolgenswert hält. Gemeint sind dabei wohl offensichtlich jene Politiker, die sich kritisch über die FPÖ-ÖVP Regierung geäußert hatten. Beim Stichwort "Sicherheitspolizeigesetz" gerät selbst der ansonsten recht besonnene Wirtschaftswissenschaftler und Grünen-Chef Professor Alexander Van der Bellen in Rage: "Es handelt sich hierbei um einen der schwerwiegendsten Eingriffe in das Privat- und Familienleben durch die Sicherheitsbehörden. Laut Auskunft des Innenministers haben ca 27.000 Sicherheitsbeamte Zugang zu den verschiedenen Dateninformationssystemen des Innenministeriums. Pro Tag erfolgen ca. 93.000 Zugriffe zu den verschiedensten Dateninformationsnetzen. Ob von den Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten ermittelt werden oder nicht und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, darüber gibt es für die betroffenen Personen keine Informationen und auch keine Kontrollmöglichkeit. Wenn die Daten nicht gelöscht werden, können die betroffenen BürgerInnen auch nichts machen," hielt er bereits 1998 in einer "Dringlichen parlamentarischen Anfrage fest. Besondere Brisanz erhält diese Causa durch die vorgesehene Möglichkeit zur Verläßlichkeitsprüfung von Mitarbeitern im Bundesdienst sowie in der Privatwirtschaft. Arbeitgeber können danach künftig im Einvernehmen mit potenziellen Dienstnehmern eine Sicherheitsprüfung durch die Staatspolizei gegen Bezahlung einleiten. Dafür müssen Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen und sehr weitreichende Fragen zu ihrem Lebenstil beantworten. Böse Zungen behaupten, damit würde man den Geheimdiensten gleich die Arbeit abnehmen und selbst seine Daten liefern. Personalberater meinen hingegen, dass nur wenige Firmen diesen Service in Anspruch nehmen werden, nur bei besonders sensiblen Positionen. Wie auch immer, wer beispielsweise einmal Umweltaktivist war und sich um eine leitende Stellung bemüht, wird einen solchen Fragebogen wohl kaum ausfüllen. Damit kann er aber den Job gleich abschreiben. Die Befürworter der neuen Regelungen argumentieren mit den altbekannten populistischen Reizwörten wie "Organisierte Kriminalität", "Steigerung der Sicherheit" u.ä.. Die engagierteste Menschrenrechtspolitikerin Österreichs, Terezija Stoisits dazu in einer Parlamentsrede: Das Wort 'Lauschangriff' sprechen sie nur ungern aus - das tun die Kritiker, aber nicht jene, die dafür sind -, sondern man spricht von optischer und akustischer Überwachung, von automationsunterstütztem Datenabgleich, um damit zu suggerieren, es gehe um mehr Sicherheit. - Was damit der Bevölkerung einzureden versucht wird, ist ein 'Sicherheitsplacebo'. Das ist so wie mit diesen kleinen Tabletten, die man einnimmt und wo man glaubt, jetzt wird das Kopfweh vergehen, und in Wahrheit ist es nichts anderes als Traubenzucker. Auch die wirtschaftsliberale Tageszeitung "Der Standard" fand klare Worte. Man rüttle an einer Gründsäule einer demokratisch verfassten Gesellschaft, war zu lesen. Und: Während auf EU-Ebene um eine Grundrechtscharta gerungen wird, beschäftige sich die österreichische Regierung mit der "Verhöhnung der Grundrechte". Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz: http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XX/I/his/017/I01708_.html Entwurf zum Militärbefugnisgesetz: http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XX/I/his/017/I01706_.html Datenschutzrat: http://www.austria.gv.at/regierung/VD/V3.htm ________ 26.06.2000 Quelle: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8281/1.html