Ramón Reichert Zivilgesellschaft: Ein Graswurzel-Begriff macht Karriere ________ Feindselige Mehrheit Die Version der "Bürgergesellschaft" wie sie die Regierung versteht, geht von der einheitlichen "Zivilgesellschaft" aus, die sich dem demokratischen Diktat der Mehrheit zu fügen hat. Den dazugehörigen Legitimationsglauben hat Carl Schmitt in seiner "Verfassungslehre" auf die einprägsame Formel gebracht: "Was das Volk will, ist eben deswegen gut, weil es (das) will". Sobald man von der einstimmigen zur Mehrheitsentscheidung übergeht, fehlt es an der individuellen Zustimmung der Dissidenten. Doch die Herrschaft einer feindseligen Mehrheit kann für die Minderheit tödlich sein. Die Kriegsrhetorik der Regierung appelliert an den wehrhaften Bürger Partizipation heißt hier: "nationaler Schulterschluß". In einer schönen Redewendung nannte Hegel diese nationale Mobilmachung der politischen Sprache "Enthusmiasierung des Inneren". Die schwarzblaue Regierung verfolgt zur Zeit ein rigides Konzept der Repatriotisierung des "Volkskörpers". "Identität" und "Zugehörigkeit" wird dialektisch negativ über das, was nicht dazu gehört, vermittelt. Grundlage des "nationalen Schulterschlußes" ist nach Hegel das "negative Wesen", das sich als "die eigentliche Macht des Gemeinwesens und die Kraft seiner Selbsterhaltung zeigt". Diese autoritäre Instanz, die die vereinzelten politischen Willen zu einem einheitlichen nationalen "Volkskörper" zusammenschweißen soll, wird in einem obskuranten Essentialismus des "Äußeren" ("Die" EU, "der" Osten etc.) und seinem Substrat des "Fremdländischen" festgemacht. Indem im "nationalen Schulterschluß" homogene Präferenzen der Staatsbürger angenommen werden, wird die Begründung der Gehorsamspflicht der Mehrheitsentscheidung normativ zwingend unterstellt. Am Spiel steht dadurch die Durchsetzung der Tyrannei der Mehrheit, der ein einheitlicher Wille oder jedenfalls ein einheitliches Interesse zugeschrieben wird. In dieser Variante der "Zivilgesellschaft" wird eine moralische Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber Mehrheitsentscheidungen abverlangt. Je gravierender die Opfer sind, die durch Mehrheitsentscheidung potentiell abverlangt werden könnten, desto höher die Anforderungen an den "Gemeinsamkeitsglauben", der erst diese Risiken als tragbar erscheinen läßt. Damit einhergehend wird die wirtschaftsliberale Version der Bürgergesellschaft (Diskurs der Selbstregierung, der Vollrechtsfähigkeit etc.) hervorgehoben, mit der noch ungenutzte Problemlösungspotentiale mobilisiert werden können, welche in bestimmten Bereichen (exekutive Kontrollaufgaben wie Bürgerpolizei, Gratis und Zwangsarbeit etc.) die abnehmende Handlungsfähigkeit des Staates kompensieren sollen. In diesem Zusammenhang wird rasch klar, daß das Streben nach Selbstregierung nicht unbedingt die Freiheitspotentiale einer Gesellschaft erhöht. Hier zeigt sich am deutlichsten der Kampf um den Bedeutungsgehalt der "Zivilgesellschaft". Denn der zivile Widerstand geht nicht von einer gehorsamen Zustimmung zum Definitionsmonopol aus wie er im Falle der österreichischen Regierung obrigkeitsstaatlich sanktioniert wird, sondern von einem "herrschaftsfreien Diskurs" aller Betroffenen. An die Stelle eines festen Ortes der Souveränität tritt der Meinungsstreit, in Anlehnung an die Diskursethik Habermas' bleibt der symbolische Ort der diskursiv verflüssigten Souveränität leer. Die Regeln der zivilgesellschaftlich hergestellten Öffentlichkeit sind nach Habermas also frei flottierende Diskurse, die sich abheben lassen durch die im statistischen Sinne repräsentierte öffentliche Meinung. Die normativzivilgesellschaftliche Meinung wird nicht durch den in Umfragen befragten Bürger repräsentiert, sondern der in Medien sich äußernde Intellektuelle stellt das empirische Substrat der zivilen Diskurse dar. Lebenswelt und Agendasetting Die Kritik am Sozialstaat in den 1980er Jahren bezog sich paradoxerweise gerade auf diese "rationale Gemeinwohlkonzeption", welche Hilfeleistungen nach universell-objektiven - und nicht mehr wie vormals individuell-ideellen - Kriterien vornahm. Wiederum wurde die Entmündigung der BürgerInnen beklagt, dieses Mal jedoch verursacht durch überdimensionierte Verrechtlichung, Ökonomisierung, Professionalisierung und Verbürokratisierung des auch auf immaterielle Hilfe ausgerichteten Wohlfahrtsstaates. Dennoch wurde einzig von liberaler Seite über einen fundamentalen Abbau des Sozialstaates diskutiert und eine Rückkehr zur Selbstverantwortung propagiert. Im Zentrum der Diskussion standen wirtschaftspolitische Argumente. Beanstandet wurde insbesondere die Kostenexplosion, das wettbewerbshemmende Moment infolge zu hoher individueller sozialer Sicherheit, sowie der sogenannte "Mißbrauch" von sozialen Leistungen. Beide Strömungen zusammen haben eine Renaissance der vorinstanzlichen, gemeinschaftlichen Hilfspotentiale - der Selbsthilfegruppen, der ehrenamtlichen Tätigkeit, aber auch alternativer Projekte, die mehr Autonomie, Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung verlangten, - nach sich gezogen. Eine grundsätzliche Systemkritik war auch von Theorien der Zivilgesellschaft kaum noch zu erwarten. Der Minimalkonsens, der in den 90er Jahren entstand, reichte so weit, daß sich unter der Vielfalt der Termini geringfügige Meinungsverschiedenheiten versteckten, ob nun "Verhandlungsdemokratie", "Zivilgesellschaft", "Netzwerk-Kooperation" oder "Subpolitisierung" zum zentralen Begriff der theoretischen Bemühungen wurde. Die Hoffnung auf eine neuartige Bewegungsgesellschaft hat nicht einmal die Bannerträger der Zivilgesellschaft erreicht. Die Postmodernisierung der Reflexion über Zivilgesellschaft ersetzt durch die Selbstbezüglichkeit diskursbereiter Individuen das teleologisch gedachte Modell der besseren Gesellschaft der "utopischen Sozialisten", die in den Revolten der klassischen Moderne letztlich die "Überwindung" der Systemwelt angepeilt hatten. Es entstand eher eine Art Komplementärverhältnis zwischen Zivilgesellschaft und kapitalwirtschaftlicher Ordnung. In der Mobilisierung der neuen sozialen Bewegungen für die Zivilgesellschaft kam es eher zu einem risikolosen instabilen Gleichgewicht zwischen dem Status quo der Institutionen des Systems und den kreativen gesellschaftlichen Partizipationsformen der Zivilgesellschaft auf der Basis von Lebenswelt. Allenfalls als Verstärkung humanitärer Anliegen von Statusgruppen, Gewerkschaften und Kirchen waren bisher zivilgesellschaftliche Bewegungen gelegentlich wertvolle Bundesgenossen, die vor allem im Agendasetting via Medien wichtige Dienste leisten können. Governing by People Beinahe nahtlos fügen sich die schon älteren Debatten um die Defizite des Repräsentationsprinzips in das Räsonnieren über die Bürgergesellschaft ein. Volksbegehren und -entscheide, Referenden oder auch mehr Mitbestimmung bei der Stimmabgabe gelten als Instrumente, die BürgerInnen wieder stärker in ihrer politischen Eigenverantwortung zu bestärken. In der Diskussion um Verwaltungsmodernisierung auf kommunaler Ebene ist neben die Forderung nach einer Konzernstruktur auch die Idee der "Bürgerkommune" getreten. BürgerInnen werden im Zuge der Verwaltungsmodernisierung zu "Kunden" umgewidmet, denen man möglichst effizient die gewünschten Leistungen anbieten müsse. Entsprechend sollten die bürgerschaftlichen Ressourcen bei der Erstellung öffentlicher Leistungen, bei Entscheidungen über infrastrukturelle Prioritäten u. a. viel stärker genutzt werden. In verschiedenen sozialwissenschaftlichen Disziplinen sind die normativen und kulturellen Grundlagen politischer und wirtschaftlicher Institutionen wieder zum Thema geworden: in der Kommunitarismusdiskussion wie auch in den Debatten um den Neuen Institutionalismus stehen Begriffe wie social capital (James Coleman) oder civicness (Robert Putnam) paradigmatisch für diese Entwicklung. Mit "Zivilgesellschaft" wird generell auf die gewaltfreie, also zivile Konfliktaustragung innerhalb eines gültigen Verfassungsrahmens verwiesen, wozu auch die dauerhafte Konstruktion einer übergreifenden politischen Öffentlichkeit gehört. Genau genommen handelt es sich hier also um einen klassischen Topos liberalen Denkens. "Community development" ist das Herzstück des liberalen AntiEtatismus, dem Keynesianistische Nachfragesteuerung, Regulierung des Kapitalmarktes, Handelsprotektionismus, Patrimonialismus u.a. als ineffizient erscheint. Die weltweite Strukturpeitsche zur Einhaltung der Konvergenzkriterien kapitalistischer Wirtschaftspolitik mündet in die nationale Kürzung von Transferleistungen. Wird der Markt als überlegenere Regulierungsform etabliert, tritt der Sachzwang als unausweichlicher Status quo hervor, dem die nationalstaatlich verfaßte Politik ohnmächtig gegenübersteht. Diese regulative Leere soll nun im funktionalistischen Verständnis der Begriff der "Zivilgesellschaft" auffüllen. Die Karriere des Begriffs der "Zivilgesellschaft" verdankt sich also auch den rigiden Liberalisierungsprogrammen. Die Leitbilder der "Zivilgesellschaft" setzen sich aus dynamischen Überlebenskünstlern, antietatistischen Kleinkapitalisten, ehrenamtlichen Gratisarbeitern, "Kunden" (AusländerInnen, Frauen, Arbeitslose) der Verwaltungsmodernisierung zusammen. Der Begriff der "Zivilgesellschaft" ist abstrakt und kann auf eine Vielfalt konkreter Situationen angewandt werden. In normativer Hinsicht besitzt er sympathische Tiefe und eignet er sich für alle möglichen Romantizismen, denen der "böse" Staat gegenübersteht. Das symbolische Zentrum Praxis und Denken des gegen die schwarzblaue Regierung artikulierten Widerstands sind von einem grundlegenden Paradox durchzogen. Einerseits werden Gruppierungen wie etwa get to attack und Demokratische Offensive nicht müde, zu betonen, daß Widerstand nicht von einem Zentrum ausgeht, nicht hierarchisch oder stellvertretend repräsentativ organisiert ist, andererseits etabliert sich zusehends das konsensfähige, normative Konzept der "Zivilgesellschaft" als offizielles label, das die vielfältigen Ansätze des Widerstands zu assoziieren vermöge. Das Zentrum des Widerstands ist demnach nicht leer geblieben, sondern durch das Definitionsmonopol der "Zivilgesellschaft" punziert. Kaum ein Bericht, ein Statement, ein Aufruf, in welchem nicht die Legitimitätsfloskel "Wir sind die Zivilgesellschaft" angerufen wird. Folgende Probleme ergeben sich meines Erachtens, wenn "Zivilgesellschaft" nicht im hegemonialen Kontext beurteilt wird: Mit dem Begriff der "civil society" sollte ein rechtskonformes gesellschaftliches Subjekt innerhalb des Verfassungsbogens installiert werden. Diesem Subjekt sollte Legitimität ergänzend zum Parteienprinzip und der repräsentativen Demokratie verliehen werden. Doch der Preis dieses begrifflichen Konsensus ist die medial weitgehende Neutralisierung des politischen Antagonismus, darin "ziviles" Engagement als Bestandteil einer bereits bestehenden und immer noch funktionierenden Demokratie zu Tode toleriert werden kann. Dadurch konnte die schwarzblaue Regierung beispielsweise die liberalisierende Destruktionspolitik gegenüber den vermittelnden Institutionen der Arbeitnehmerinteressen (AK, ÖGB) fortführen und gleichzeitig den Dissenz als integralen Bestandteil einer liberalen Herrschaftstoleranz einrichten. Sind "wir" im gleichen Augenblick, in dem "wir" es behaupten, bereits die "civil society"? Es mögen zwar die Partizipationsrechte von AusländerInnen dort, wo zivil kommuniziert wird, gelten, doch außerhalb dieser Gemeinschaft befinden sie sich wieder im rechtsfreien Raum und haben keinerlei staatsbürgerlichen Rechte. In diesem Sinne gilt, daß "civil society" aus der Not eine Tugend macht. Bereits gegen Habermas' Diskursmodell der Zivilgesellschaft ist eingewandt worden, daß es eine bestimmte Art von Öffentlichkeit unkritisch zur Zivilgesellschaft stilisierte, bloß weil in ihr kommuniziert wird. Die Annahme, politisches Engagement müßte in erster Linie an den "Graswurzeln" der Gesellschaft ansetzen, müßte "bottom up" statt "top down" verlaufen, die partizipatorische Zielsetzung, die Betroffenen müßten mobilisiert und in den Entscheidungsprozeß einbezogen werden, müßten von passiven Objekten der Politik zu aktiven Subjekten gemacht werden, gehört seit Jahrzehnten zum rhetorischen Repertoire liberaler Sozialtechnologie. Das Vorbild der FPÖVPKonzeption der Bürgergemeinschaft ist der republikanische USKommunitarismus Amitai Etzionis. Darin wird die normative Idee der zivilen Gemeinschaft zur Kenntlichkeit verzerrt, wenn "bürgernahe Polizei" und "neighbourhood watch groups" als das Resultat der großen normativen Idee angeboten werden ohne selbstkritischen Sinn für die Gefahren einer neuen sozialen Kontrolle, die für die Betroffenen peinlicher sein kann als die notwendig unvollkommene staatliche soziale Kontrolle. Im Zentrum der neuen "Bürgerqualität" nach FPÖVP steht die Aufrichtung eines Verhaltenskataloges, der bürgerlichfunktionale und vertraglich erzwingbare Verhaltensweisen mit Moral auflädt. Mittlerweile bildet sich bereits eine Art medial vermittelte Diskurspolizei (Demirovic, Charim, Marchart) heraus, die klar macht, was unter dem Begriff "Zivilgesellschaft" zu verstehen ist und was nicht. Die Beibehaltung des Gemeinplatzes des "Zivilen" birgt also einen hohen Aufwand an diskursiver Selbstverständigung, weil um seinen Bedeutungsgehalt permanent gestritten werden muß. Angesichts dieses Kontexts wäre die Frage zu stellen, ob der Begriff der "Zivilgesellschaft" weiterhin naiv als antagonistischer Begriff behauptet werden kann. ________ Kontakt: FEDA Forschungsgruppe Epistemologie & Diskursanalyse Research Cooperation Epistemology & Discourse Analysis Franzensgasse 5/53 A-1050 Wien Phone: ++43 1 585 67 40 Fax: ++43 1 585 67 40 feda@magnet.at